Amtsgericht Köln, 2018-03-02, 213 C 136/17

213 C 136/17Gericht erster Instanz02.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 213 C 136/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-02

Aktenzeichen: 213 C 136/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0302.213C136.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 213

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.345,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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