221 C 302/17•Amtsgericht Köln, 2018-03-01, 221 C 302/17
Amtsgericht Köln, 2018-03-01, 221 C 302/17
221 C 302/17Gericht erster Instanz01.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 221 C 302/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-01
Aktenzeichen: 221 C 302/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0301.221C302.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 221
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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