Amtsgericht Köln, 2018-02-26, 73 IN 177/17

73 IN 177/17Gericht erster Instanz26.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 73 IN 177/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-26

Aktenzeichen: 73 IN 177/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0226.73IN177.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 73

Tenor

wird der Eröffnungsantrag der Gläubigerin vom 13.07.2017 als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

Gegenstandswert (§ 58 GKG): 6.832,14 €.

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