Amtsgericht Köln, 2018-02-14, 33 VI 293/16

33 VI 293/16Gericht erster Instanz14.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 33 VI 293/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-14

Aktenzeichen: 33 VI 293/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0214.33VI293.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung33

Tenor

Der Erbschein vom 15.06.2016 wird eingezogen.

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin G. L. erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Einziehungsverfahrens tragen die Antragsgegner.

Im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.

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