33 VI 293/16•Amtsgericht Köln, 2018-02-14, 33 VI 293/16
Amtsgericht Köln, 2018-02-14, 33 VI 293/16
33 VI 293/16Gericht erster Instanz14.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 33 VI 293/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-14
Aktenzeichen: 33 VI 293/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0214.33VI293.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung33
Tenor
Der Erbschein vom 15.06.2016 wird eingezogen.
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin G. L. erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Einziehungsverfahrens tragen die Antragsgegner.
Im Übrigen ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.