Amtsgericht Köln, 2018-02-14, 125 C 495/17

125 C 495/17Gericht erster Instanz14.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 495/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-14

Aktenzeichen: 125 C 495/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0214.125C495.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 125

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 166,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.05.2017 sowie weitere 6,00 € Mahnkosten und 16,20 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 23% und der Beklagte zu 77%.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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