125 C 495/17•Amtsgericht Köln, 2018-02-14, 125 C 495/17
Amtsgericht Köln, 2018-02-14, 125 C 495/17
125 C 495/17Gericht erster Instanz14.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 125 C 495/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-14
Aktenzeichen: 125 C 495/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0214.125C495.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 125
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 166,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.05.2017 sowie weitere 6,00 € Mahnkosten und 16,20 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 23% und der Beklagte zu 77%.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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