Amtsgericht Köln, 2018-02-13, 507a XIV(B) 1/16

507a XIV(B) 1/16Gericht erster Instanz13.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 507a XIV(B) 1/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-13

Aktenzeichen: 507a XIV(B) 1/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0213.507A.XIV.B1.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 507

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Haftbeschluss vom 09.01.2016 den Betroffenen ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrags vom 29.02.2016 in seinen Rechten verletzt hat.

Die Verfahrenskosten fallen der Staatskasse zur Last.

Gleichzeitig wird damit der Beschwerde vom 12.02.2018 gegen den Beschluss vom 26.10.2016 abgeholfen.

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