507a XIV(B) 1/16•Amtsgericht Köln, 2018-02-13, 507a XIV(B) 1/16
Amtsgericht Köln, 2018-02-13, 507a XIV(B) 1/16
507a XIV(B) 1/16Gericht erster Instanz13.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 507a XIV(B) 1/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-13
Aktenzeichen: 507a XIV(B) 1/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0213.507A.XIV.B1.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 507
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Haftbeschluss vom 09.01.2016 den Betroffenen ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrags vom 29.02.2016 in seinen Rechten verletzt hat.
Die Verfahrenskosten fallen der Staatskasse zur Last.
Gleichzeitig wird damit der Beschwerde vom 12.02.2018 gegen den Beschluss vom 26.10.2016 abgeholfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.