142 C 25/17•Amtsgericht Köln, 2018-02-05, 142 C 25/17
Amtsgericht Köln, 2018-02-05, 142 C 25/17
142 C 25/17Gericht erster Instanz05.02.2018
Regest
Reisevertragsrecht: Kein Verschulden des Reiseveranstalters bei Stornierung der Flugbeförderung durch die Fluggesellschaft wegen „wilden“ Streiks
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 25/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-05
Aktenzeichen: 142 C 25/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0205.142C25.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung142
Leitsätze
Reisevertragsrecht: Kein Verschulden des Reiseveranstalters bei Stornierung der Flugbeförderung durch die Fluggesellschaft wegen „wilden“ Streiks
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.
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