Amtsgericht Köln, 2018-02-05, 142 C 25/17

142 C 25/17Gericht erster Instanz05.02.2018

Regest

Reisevertragsrecht: Kein Verschulden des Reiseveranstalters bei Stornierung der Flugbeförderung durch die Fluggesellschaft wegen „wilden“ Streiks

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 25/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-05

Aktenzeichen: 142 C 25/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0205.142C25.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung142

Leitsätze

Reisevertragsrecht: Kein Verschulden des Reiseveranstalters bei Stornierung der Flugbeförderung durch die Fluggesellschaft wegen „wilden“ Streiks

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.