Amtsgericht Köln, 2018-01-30, 215 C 13/17

215 C 13/17Gericht erster Instanz30.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 215 C 13/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-30

Aktenzeichen: 215 C 13/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0130.215C13.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 215

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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