145 C 1/17•Amtsgericht Köln, 2017-07-12, 145 C 1/17
Amtsgericht Köln, 2017-07-12, 145 C 1/17
145 C 1/17Gericht erster Instanz12.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 145 C 1/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-12
Aktenzeichen: 145 C 1/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0712.145C1.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 145
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits je zu 1/2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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