Amtsgericht Köln, 2017-07-04, 30 VI 587/14

30 VI 587/14Gericht erster Instanz04.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 30 VI 587/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-04

Aktenzeichen: 30 VI 587/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0704.30VI587.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 30

Tenor

Der Antrag des Beteiligten X vom 21.01.2015 auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ist zurückzuweisen.

Der Antrag des Beteiligten Y vom 03.02.2016 auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist zurückzuweisen.

Im Hinblick auf den Antrag des Beteiligten X vom 21.04.2015 auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins des Inhalts dass die Beteiligten zu 4) bis 9) Erben zu je 1/6 Anteil geworden seien, ergehen gesonderte Anordnungen.

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