148 C 23/17•Amtsgericht Köln, 2017-06-22, 148 C 23/17
Amtsgericht Köln, 2017-06-22, 148 C 23/17
148 C 23/17Gericht erster Instanz22.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 148 C 23/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-22
Aktenzeichen: 148 C 23/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0622.148C23.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 148
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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