Amtsgericht Köln, 2017-06-22, 148 C 23/17

148 C 23/17Gericht erster Instanz22.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 148 C 23/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-22

Aktenzeichen: 148 C 23/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0622.148C23.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 148

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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