Amtsgericht Köln, 2017-06-07, 214 C 219/16

214 C 219/16Gericht erster Instanz07.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 214 C 219/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-07

Aktenzeichen: 214 C 219/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0607.214C219.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.214

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 277,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.06.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 85% und die Beklagte zu 15%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürften jeweils die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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