Amtsgericht Köln, 2017-01-16, 274 C 208/15

274 C 208/15Gericht erster Instanz16.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 274 C 208/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-16

Aktenzeichen: 274 C 208/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0116.274C208.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 274

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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