274 C 208/15•Amtsgericht Köln, 2017-01-16, 274 C 208/15
Amtsgericht Köln, 2017-01-16, 274 C 208/15
274 C 208/15Gericht erster Instanz16.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 274 C 208/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-16
Aktenzeichen: 274 C 208/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0116.274C208.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 274
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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