Amtsgericht Köln, 2017-01-16, 142 C 558/15

142 C 558/15Gericht erster Instanz16.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 558/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-16

Aktenzeichen: 142 C 558/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0116.142C558.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Das Teilversäumnisurteil des Gerichtes vom 25.07.2016 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis im Termin vom 27.06.2016, diese trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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