532 Ds 302/16•Amtsgericht Köln, 2017-01-10, 532 Ds 302/16
Amtsgericht Köln, 2017-01-10, 532 Ds 302/16
532 Ds 302/16Gericht erster Instanz10.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 532 Ds 302/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-10
Aktenzeichen: 532 Ds 302/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0110.532DS302.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 532
Tenor
Der Angeklagte P. wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte selbst.
Der Angeklagte T. wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte selbst.
Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB
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