Amtsgericht Köln, 2017-01-10, 532 Ds 302/16

532 Ds 302/16Gericht erster Instanz10.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 532 Ds 302/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-10

Aktenzeichen: 532 Ds 302/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0110.532DS302.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 532

Tenor

Der Angeklagte P. wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte selbst.

Der Angeklagte T. wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte selbst.

Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB

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