Amtsgericht Köln, 2017-01-04, 203 C 319/16

203 C 319/16Gericht erster Instanz04.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 203 C 319/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-04

Aktenzeichen: 203 C 319/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0104.203C319.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 203

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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