Amtsgericht Köln, 2017-01-04, 117 C 220/16

117 C 220/16Gericht erster Instanz04.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 117 C 220/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-04

Aktenzeichen: 117 C 220/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0104.117C220.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 117

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 250 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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