113 C 448/16•Amtsgericht Köln, 2016-12-23, 113 C 448/16
Amtsgericht Köln, 2016-12-23, 113 C 448/16
113 C 448/16Gericht erster Instanz23.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 113 C 448/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-23
Aktenzeichen: 113 C 448/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1223.113C448.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 113
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2016 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Berufung wird zugelassen.
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