148 C 389/16•Amtsgericht Köln, 2016-12-15, 148 C 389/16
Amtsgericht Köln, 2016-12-15, 148 C 389/16
148 C 389/16Gericht erster Instanz15.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 148 C 389/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-15
Aktenzeichen: 148 C 389/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1215.148C389.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 148
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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