Amtsgericht Köln, 2016-12-15, 148 C 389/16

148 C 389/16Gericht erster Instanz15.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 148 C 389/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-15

Aktenzeichen: 148 C 389/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1215.148C389.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 148

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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