Amtsgericht Köln, 2016-10-26, 119 C 264/16

119 C 264/16Gericht erster Instanz26.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 264/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-26

Aktenzeichen: 119 C 264/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1026.119C264.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 119

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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