Amtsgericht Köln, 2016-10-06, 137 C 121/15

137 C 121/15Gericht erster Instanz06.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 121/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-06

Aktenzeichen: 137 C 121/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1006.137C121.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 137

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet

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