Amtsgericht Köln, 2016-09-20, 116 C 108/16

116 C 108/16Gericht erster Instanz20.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 116 C 108/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-20

Aktenzeichen: 116 C 108/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0920.116C108.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.116

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 887,74 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.12.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12 % und der Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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