220 C 409/15•Amtsgericht Köln, 2016-01-27, 220 C 409/15
Amtsgericht Köln, 2016-01-27, 220 C 409/15
220 C 409/15Gericht erster Instanz27.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 220 C 409/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-27
Aktenzeichen: 220 C 409/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0127.220C409.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.220
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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