Amtsgericht Köln, 2016-01-26, 268 C 164/15

268 C 164/15Gericht erster Instanz26.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 268 C 164/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-26

Aktenzeichen: 268 C 164/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0126.268C164.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 268

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, 3551,51 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2015 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 7% und die Beklagte 93 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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