Amtsgericht Köln, 2016-01-20, 146 C 148/15

146 C 148/15Gericht erster Instanz20.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 148/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-20

Aktenzeichen: 146 C 148/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0120.146C148.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 146

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 232,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2015 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 83,54 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin 56% und die Beklagte 44%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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