142 C 392/14•Amtsgericht Köln, 2016-01-11, 142 C 392/14
Amtsgericht Köln, 2016-01-11, 142 C 392/14
142 C 392/14Gericht erster Instanz11.01.2016
Regest
Reisevertragsrecht: Zur Erstattungsfähigkeit von Ersatzkäufen bei verspätetem Eintreffen des Reisegepäcks am Urlaubsort
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 392/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-11
Aktenzeichen: 142 C 392/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0111.142C392.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Reisevertragsrecht: Zur Erstattungsfähigkeit von Ersatzkäufen bei verspätetem Eintreffen des Reisegepäcks am Urlaubsort
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 165,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 514,02 Euro seit dem 18.06.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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