144 C 19/15•Amtsgericht Köln, 2016-01-08, 144 C 19/15
Amtsgericht Köln, 2016-01-08, 144 C 19/15
144 C 19/15Gericht erster Instanz08.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 144 C 19/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-08
Aktenzeichen: 144 C 19/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0108.144C19.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 144
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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