Amtsgericht Köln, 2016-01-08, 144 C 19/15

144 C 19/15Gericht erster Instanz08.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 144 C 19/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-08

Aktenzeichen: 144 C 19/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0108.144C19.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 144

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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