129 C 181/15•Amtsgericht Köln, 2016-01-07, 129 C 181/15
Amtsgericht Köln, 2016-01-07, 129 C 181/15
129 C 181/15Gericht erster Instanz07.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 129 C 181/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-07
Aktenzeichen: 129 C 181/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0107.129C181.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.129
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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