Amtsgericht Köln, 2016-01-07, 129 C 181/15

129 C 181/15Gericht erster Instanz07.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 129 C 181/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-07

Aktenzeichen: 129 C 181/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0107.129C181.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.129

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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