125 C 228/15•Amtsgericht Köln, 2016-01-06, 125 C 228/15
Amtsgericht Köln, 2016-01-06, 125 C 228/15
125 C 228/15Gericht erster Instanz06.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 125 C 228/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-06
Aktenzeichen: 125 C 228/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0106.125C228.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 125
Tenor
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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