Amtsgericht Köln, 2016-01-06, 118 C 231/13

118 C 231/13Gericht erster Instanz06.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 231/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-06

Aktenzeichen: 118 C 231/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0106.118C231.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 118

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 846,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.02.2013 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 229,55 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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