142 C 314/15•Amtsgericht Köln, 2015-11-30, 142 C 314/15
Amtsgericht Köln, 2015-11-30, 142 C 314/15
142 C 314/15Gericht erster Instanz30.11.2015
Regest
Insolvenzrecht : Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten entsprechend § 166 BGB bei der Vermutung der Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz im Rahmen der Insolvenzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO bei Beitreibung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicheung durch das Hauptzollamt
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 314/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-30
Aktenzeichen: 142 C 314/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1130.142C314.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Insolvenzrecht : Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten entsprechend § 166 BGB bei der Vermutung der Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz im Rahmen der Insolvenzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO bei Beitreibung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicheung durch das Hauptzollamt
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 482,74 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.
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