Amtsgericht Köln, 2015-11-25, 125 C 162/15

125 C 162/15Gericht erster Instanz25.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 162/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-25

Aktenzeichen: 125 C 162/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1125.125C162.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 125

Tenor

1.) Die Klagen werden abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.

3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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