Amtsgericht Köln, 2015-11-06, 507b XIV (B) 9/15

507b XIV (B) 9/15Gericht erster Instanz06.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 507b XIV (B) 9/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-06

Aktenzeichen: 507b XIV (B) 9/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1106.507B.XIV.B9.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 507b

Tenor

  1. Der Betroffene ist für bis zu 4 Wochen , also bis zum 04.12.2015 in Sicherungshaft zu nehmen.

  2. Der Beschluss ist sofort wirksam.

  3. Die Gerichtsgebühren und die baren Auslagen des gerichtlichen Verfahrens hat der Betroffene zu tragen.

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