507b XIV (B) 9/15•Amtsgericht Köln, 2015-11-06, 507b XIV (B) 9/15
Amtsgericht Köln, 2015-11-06, 507b XIV (B) 9/15
507b XIV (B) 9/15Gericht erster Instanz06.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 507b XIV (B) 9/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-06
Aktenzeichen: 507b XIV (B) 9/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1106.507B.XIV.B9.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 507b
Tenor
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Der Betroffene ist für bis zu 4 Wochen , also bis zum 04.12.2015 in Sicherungshaft zu nehmen.
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Der Beschluss ist sofort wirksam.
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Die Gerichtsgebühren und die baren Auslagen des gerichtlichen Verfahrens hat der Betroffene zu tragen.
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