133 C 127/15•Amtsgericht Köln, 2015-11-06, 133 C 127/15
Amtsgericht Köln, 2015-11-06, 133 C 127/15
133 C 127/15Gericht erster Instanz06.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 133 C 127/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-06
Aktenzeichen: 133 C 127/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1106.133C127.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 133
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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