Amtsgericht Köln, 2015-11-06, 133 C 127/15

133 C 127/15Gericht erster Instanz06.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 133 C 127/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-06

Aktenzeichen: 133 C 127/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1106.133C127.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 133

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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