Amtsgericht Köln, 2015-11-04, 526 Ds 490/14

526 Ds 490/14Gericht erster Instanz04.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 526 Ds 490/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-04

Aktenzeichen: 526 Ds 490/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1104.526DS490.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 526

Tenor

Die Angeklagte L1 wird wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr und zwei Monaten

kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Angewandte Strafvorschriften: §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB.

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