526 Ds 490/14•Amtsgericht Köln, 2015-11-04, 526 Ds 490/14
Amtsgericht Köln, 2015-11-04, 526 Ds 490/14
526 Ds 490/14Gericht erster Instanz04.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 526 Ds 490/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-04
Aktenzeichen: 526 Ds 490/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1104.526DS490.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 526
Tenor
Die Angeklagte L1 wird wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und zwei Monaten
kostenpflichtig verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Angewandte Strafvorschriften: §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB.
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