118 C 327/15•Amtsgericht Köln, 2015-11-04, 118 C 327/15
Amtsgericht Köln, 2015-11-04, 118 C 327/15
118 C 327/15Gericht erster Instanz04.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 327/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-04
Aktenzeichen: 118 C 327/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1104.118C327.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 150 € und an die B. Rechtsschutzversicherungs AG, V.-straße 0, 00000 München (Schadensnummer 00 000000 00 0) 2.859,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 150 € und 2.645,12 € seit dem 13.07.2015 und aus 214,20 € seit dem 13.08.2015 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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