Amtsgericht Köln, 2015-10-21, 137 C 263/13

137 C 263/13Gericht erster Instanz21.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 263/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-21

Aktenzeichen: 137 C 263/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1021.137C263.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.137

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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