137 C 263/13•Amtsgericht Köln, 2015-10-21, 137 C 263/13
Amtsgericht Köln, 2015-10-21, 137 C 263/13
137 C 263/13Gericht erster Instanz21.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 263/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-21
Aktenzeichen: 137 C 263/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1021.137C263.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.137
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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