118 C 136/15•Amtsgericht Köln, 2015-10-21, 118 C 136/15
Amtsgericht Köln, 2015-10-21, 118 C 136/15
118 C 136/15Gericht erster Instanz21.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 136/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-21
Aktenzeichen: 118 C 136/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1021.118C136.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.795,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.231,86 € seit dem 14.11.2013 und aus weiteren 2.563,72 € seit dem 13.04.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 163,80 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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