Amtsgericht Köln, 2015-10-19, 142 C 232/13

142 C 232/13Gericht erster Instanz19.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 232/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-19

Aktenzeichen: 142 C 232/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1019.142C232.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 42

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat

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