142 C 232/13•Amtsgericht Köln, 2015-10-19, 142 C 232/13
Amtsgericht Köln, 2015-10-19, 142 C 232/13
142 C 232/13Gericht erster Instanz19.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 232/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-19
Aktenzeichen: 142 C 232/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1019.142C232.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 42
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat
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