Amtsgericht Köln, 2015-10-15, 205 C 437/14

205 C 437/14Gericht erster Instanz15.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 205 C 437/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-15

Aktenzeichen: 205 C 437/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1015.205C437.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 205

Tenor

Es wird festgestellt dass der Rechtsstreit in der Hauptsache hinsichtlich der ursprünglich gestellten Anträge zu 1.) und zu 2.) erledigt ist.

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 441,61 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.1.2015 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 21 % und die Beklagte zu 79 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleitsung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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