Amtsgericht Köln, 2015-10-07, 119 C 349/15

119 C 349/15Gericht erster Instanz07.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 349/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-07

Aktenzeichen: 119 C 349/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1007.119C349.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 119

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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