142 C 74/13•Amtsgericht Köln, 2014-12-01, 142 C 74/13
Amtsgericht Köln, 2014-12-01, 142 C 74/13
142 C 74/13Gericht erster Instanz01.12.2014
Regest
"Reiserecht: Zur Notwendigkeit eines Sprachtestes vor Abschluss eines Vertrages über eine Sprachreise.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 74/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-01
Aktenzeichen: 142 C 74/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:1201.142C74.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
"Reiserecht: Zur Notwendigkeit eines Sprachtestes vor Abschluss eines Vertrages über eine Sprachreise.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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