Amtsgericht Köln, 2014-07-04, 269 C 72/13

269 C 72/13Gericht erster Instanz04.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 269 C 72/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-04

Aktenzeichen: 269 C 72/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0704.269C72.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 269

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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