Amtsgericht Köln, 2014-07-02, 118 C 81/14

118 C 81/14Gericht erster Instanz02.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 81/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 118 C 81/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0702.118C81.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 118

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.

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