Amtsgericht Köln, 2014-04-28, 142 C 354/13

142 C 354/13Gericht erster Instanz28.04.2014

Regest

Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Belehrung bei der ausdrücklichen Zahlungsbestätigung nach § 312 g Abs. 3 BGB

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 354/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-28

Aktenzeichen: 142 C 354/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0428.142C354.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Belehrung bei der ausdrücklichen Zahlungsbestätigung nach § 312 g Abs. 3 BGB

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des AG Hagen vom 11.06.2013 – Gz.:13-2062983-0-6 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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