Amtsgericht Köln, 2014-03-19, 119 C 586/13

119 C 586/13Gericht erster Instanz19.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 586/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-19

Aktenzeichen: 119 C 586/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0319.119C586.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 119

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger bis auf die außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin. Diese trägt die Nebenintervenientin selbst.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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