Amtsgericht Köln, 2014-03-18, 137 C 334/13

137 C 334/13Gericht erster Instanz18.03.2014

Regest

"EUFlugVO - Große Verspätung Bucht ein Fahrtgast bei einem Luftfahrtunternehmen einen Flug mit Anschlussflug und führt eine weniger als 3 Stunden betragende Verspätung beim der Ankunft des 1. Fluges zu einer Nichterreichung des Anschlussfluges und damit einer Verspätung am Endziel von jedenfalls 3 Stunden, so ist hinsichtlich eines Anspruchs auf Ausgleichsleistung das Luftfahrtunernehmen nicht passiv legitimiert, wenn der 1. Flug von einem anderen durchgeführt wurde."

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 334/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-18

Aktenzeichen: 137 C 334/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0318.137C334.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Leitsätze

"EUFlugVO - Große Verspätung

Bucht ein Fahrtgast bei einem Luftfahrtunternehmen einen Flug mit Anschlussflug und führt eine weniger als 3 Stunden betragende Verspätung beim der Ankunft des 1. Fluges zu einer Nichterreichung des Anschlussfluges und damit einer Verspätung am Endziel von jedenfalls 3 Stunden, so ist hinsichtlich eines Anspruchs auf Ausgleichsleistung das Luftfahrtunernehmen nicht passiv legitimiert, wenn der 1. Flug von einem anderen durchgeführt wurde."

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 100,- € abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher

Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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