Amtsgericht Köln, 2014-03-18, 124 C 288/13

124 C 288/13Gericht erster Instanz18.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 288/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-18

Aktenzeichen: 124 C 288/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0318.124C288.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 124

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.249,68 EUR nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15 12 2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Hohe von 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.8.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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