124 C 288/13•Amtsgericht Köln, 2014-03-18, 124 C 288/13
Amtsgericht Köln, 2014-03-18, 124 C 288/13
124 C 288/13Gericht erster Instanz18.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 124 C 288/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-18
Aktenzeichen: 124 C 288/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0318.124C288.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 124
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.249,68 EUR nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15 12 2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Hohe von 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.8.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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