Amtsgericht Köln, 2014-03-12, 214 C 280/13

214 C 280/13Gericht erster Instanz12.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 214 C 280/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-12

Aktenzeichen: 214 C 280/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0312.214C280.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 214

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  3. Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn ich die Gegenseite vorher Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

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