214 C 280/13•Amtsgericht Köln, 2014-03-12, 214 C 280/13
Amtsgericht Köln, 2014-03-12, 214 C 280/13
214 C 280/13Gericht erster Instanz12.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 214 C 280/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-12
Aktenzeichen: 214 C 280/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0312.214C280.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 214
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
-
Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn ich die Gegenseite vorher Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
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