125 C 495/13•Amtsgericht Köln, 2014-03-10, 125 C 495/13
Amtsgericht Köln, 2014-03-10, 125 C 495/13
125 C 495/13Gericht erster Instanz10.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 125 C 495/13 — Teil-Versäumnis- und Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-10
Aktenzeichen: 125 C 495/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2014:0310.125C495.13.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Urteil
Spruchkörper: Abteilung 125
Normen: §§ 97,97a UrhG
Tenor
1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 260,50 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. September 2013 zu zahlen.
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93 % und der Beklagte zu 7 %.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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